„Er hat durch diese Tat selbst am meisten gelitten“, so der Eindruck von Gerlind Gatza, der damaligen Beisitzenden Richterin im Prozess gegen Bubi Scholz. Die Box-Legende erschoss am 22. Juli 1984 seine Ehefrau Helga mit einem Gewehr durch die Tür der Gästetoilette in ihrem gemeinsamen Haus im Berliner Westend. Das Paar war stark alkoholisiert und hatte sich zuvor gestritten. Das Landgericht Berlin sprach Scholz nicht wegen Mordes oder Totschlags, sondern wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, davon ein Jahr zur Bewährung. An unserem Clubnachmittag am 13.1.2026 erläuterte unser langjähriges Mitglied Gerlind Gatza dieses Urteil. Wie wurde der Strafrahmen bemessen? Welche Gründe gab es, die Strafe zu mildern? Das Recht muss nüchtern angewandt werden, ohne Ansehen der Person, ohne Sympathien oder Antipathien, so ihr klares Statement. In der Öffentlichkeit wurde das milde Urteil damals heftig debattiert, daran können sich auch heute, 41 Jahre danach noch viele erinnern. Ein spannender Auftakt unseres Jahresprogramms 2026.
